30. Januar 2017 , 
Archiviert unter: Berufung
schmaeckle
kommentieren  (link ) 2017-01-30 21:09
Gibt es denn überhaupt in der (wohl sehr gut sortierten) Buchhandlung des Kandidaten so richtig geile erotische Literatur? Hat er selbige evtl. zwischenzeitlich verscherbelt an einen Notebookhändler jenseits des Atlantik? Und: Falls dem so ist, und ein deutsch-syrischer Doppelstaatler diese Literatur von dort als eBook wird beziehen können, darf sie bei Nichtgefallen oder nach schändlicher Befleckung dann jemals straffrei reklamiert werden?
nexttoabigfirestick
 (link ) 2017-01-31 02:41
Hallo, Richard Ayoade!
schmaeckle
 (link ) 2017-01-31 20:51
This, Jen, is the Internet.
sphinxfutter
kommentieren  (link ) 2017-02-03 02:50
Soziale Gerechtigkeit? Schauen Sie mal unter 'Vintage'.